Zum aktuellen Stand der Mediation in Griechenland
(Stand: April 2018)
Als effiziente und preisgünstige, vor allem aber schnellere und vertrauliche Alternative zu den langsamen und überlasteten Zivilgerichten gibt es auch in Griechenland die Mediation. Diese existiert schon seit über 5 Jahren in Griechenland, hatte aber bisher noch keine praktische Bedeutung erlangt. Mittlerweile wird die Mediation außerhalb von juristischen Fachkreisen auch einem weiteren Publikum bekannt, da in den Massenmedien und etwa auch im Internet von verschiedenen Trägern darüber berichtet wird.
Das griechische Justizministerium hat etwa ein eigenes Portal unter Diamesolavisi eingerichtet (griechische Sprache). Eine Reihe von TV-Präsentationen (griech.) findet sich auf der Internet-Präsenz der Kollegin Raftopoulou.
Die vorhandene Skepsis, ob man damit wirklich rechtliche Auseinandersetzungen beilegen könne, wird nach der zwischenzeitlich erfolgten Implementierung der Mediation verschwinden - insbesondere bei einer Modernisierung der griechischen Justiz, wie sie von den internationalen Gläubigern des überschuldeten Landes gefordert wird.
Verpflichtende Mediation kommt bald per Gesetz
Zuletzt wurde das Gesetz 4512/2018 verabschiedet, demzufolge man sich zunächst bemühen muß, den Streit durch Mediation beizulegen, bevor man den Fall vor ein Zivilgericht bringt. Die Verpflichtung gilt jedoch nur für einige wenige Kategorien von Fällen wie: Streitigkeiten zwischen Nachbarn, einige Familienstreitigkeiten, ärztliche Haftung, Markenstreitigkeiten, Gebühren, etc. Dieses Gesetz wird ab September 2018 in Kraft treten.
"Kokkina Dáneia - Rote Darlehen"
Die griechischen Banken sitzen bekanntlich auf einem Übermaß an faulen Krediten, was ein wichtiger Grund ist für die derzeitige Kreditklemme: Ohne Kredite werden oft Investitionen von Unternehmen unmöglich gemacht und so wird ein Wachstum der Wirtschaft verhindert. Daher besteht die EU-Bankenaufsicht ausdrücklich darauf, dass die Masse der notleidenden Kredite in Griechenland rasch verringert wird.
Hier setzt das Gesetz Nr. 4469 / 2017 an, welches seit dem Herbst 2017 eine aussergerichtliche Schuldenregelung vorsieht: Darin nun ist erstmals eine Beteiligung von speziellen Mediatoren verpflichtend vorgeschrieben (Syntonistes, dt. Koordinatoren). Im Sommer wurden aus der amtlichen Liste der anerkannten Mediatoren 450 solcher "Koordinatoren" ausgelost und die ersten aussergerichtlichen Vergleiche werden nun (Stand: Jahresende 2017) veröffentlicht, wobei auch Schulden der Unternehmen beim Finanzamt und Sozialversicherungskassen vergleichsweise "koordiniert" werden können - neben den Schulden bei Banken und anderen Gläubigern.
Sicher ist eine "verpflichtende Mediation" dogmatisch ein gewisser Widerspruch in sich, da Mediation ja per Definition eine freiwillige Vereinbarung der Konfliktparteien bezweckt etc, aber die Argumente, die bei der Privatinsolvenz gegen eine verpflichtende Mediation vorgebracht wurden (bei der Verbraucherinsolvenz wurde sie diskutiert und doch nicht eingeführt) sind beim sehr formalisierten Verfahren und grundsätzlich anderen Parteien des Gesetzes Nr. 4469 / 2017 nicht ausschlaggebend. Man wird die praktischen Ergebnisse ohnehin bald sehen.
Das seit gut einem Jahr umfassend reformierte Zivilverfahren (" griech. ZPO") sieht in Art. 214 b griech. ZivVerfG nun eine freiwillige richterliche Mediation vor (in-court-mediation) und einige Fälle wurden so bereits beendet, auch durch Richterinnen in Thessaloniki. Überdies sieht Art. 214 c griech. ZivVerfG vor, dass der Verfahrensrichter selber nach den jeweiligen Umständen des Einzellfalles die Durchführung einer außergerichtlichen Mediation den Parteien vorschlagen kann. Zu einer nennenswerten Entlastung der Gerichte hat das aber bisher noch nicht geführt.
Unsere Kanzlei hat eine bewährte Zusammenarbeit mit griechischen Kollegen, die sowohl auf der Mediatorenliste des Justizministeriums Athen stehen als auch "Koordinatoren" sind für die o.g. Außergerichtliche Schuldenregelung von Unternehmen - wenden Sie sich gerne an uns.